Abgaben in Deutschland [ Nur für Grenzgänger ]

Einkommensteuer

Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden in Deutschland erhoben, während die Quellensteuer direkt von der Schweiz einbehalten wird. (Details zur Quellesteuer finden Sie hier.)

Das deutsche Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuerveranlagung die Quellensteuer in Höhe von 4,5%. Diese wird in Abzug gebracht. Die Differenz wird in 1/4 jährlichen Vorauszahlungen zur Zahlung fällig. Es wird deshalb keine Lohnsteuerkarte benötigt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Gemäß DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) Deutschland/Schweiz wird die 4,5%-ige Quellensteuer in Deutschland, nach Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers (meistens im Lohnausweis ausgewiesen), bei der jährlichen Veranlagung auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet. Der Lohnausweis für die Steuerklärung wird der Januar-Lohnabrechnung beigelegt. Der Einsatz der Lohnsteuerkarte ist überflüssig, da jeder Grenzgänger seine Steuern gemäß Veranlagung bzw. Vorauszahlungsbescheid 1/4 jährlich direkt an das Wohnsitzfinanzamt zahlt. Der Lohnausweis wird zusammen mit der jährlichen Steuerklärung beim Finanzamt abgegeben. Die nicht benötigte Lohnsteuerkarte ist dann ebenfalls beim Finanzamt abzugeben.

Anmeldeformulare

Zur Anmeldung als Grenzgänger benötigen Sie das Anmeldeformular S2 - 76, das Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt erhalten. Dort können Sie Ihre Werbungskosten eintragen, aufgrund dieser Angaben wird der Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt ausgestellt. Damit Sie als Grenzgänger in der Schweiz nur mit dem Quellensteuersatz von 4,5% belastet werden, benötigt der Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre- 1a).